Inventarbewertung

Mögliche Gründe für eine Inventarbewertung:

  • Pächterwechsel
  • Ausüben des Vermieterpfandrechts
  • Betriebsauflösungen
  • Sachgründung (GmbH-Gründung mit Sachwerten)
  • Rechtsformwechsel
  • Zwangsvollstreckungen und weitere…

 

Bei allen diesen Sachverhalten bewertet der vereidigte Sachverständige aufgrund langjähriger, beruflicher Erfahrung bei der Begutachtung von Einrichtungen unterschiedlichster Hotel- und Gastronomiebetriebe die vorhandenen Inventargegenstände neutral und unabhängig. Ausschlaggebend für die Wahl des Bewertungsverfahrens ist stets der Bewertungsanlass.

Es existieren verschiedene Bewertungsverfahren, die vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen je nach gegebenem Bewertungsanlass eingesetzt werden.

Zu unterscheiden ist, ob das zu bewertende Inventar im Betrieb verbleibt – und dieser fortgeführt werden soll. In diesem Fall wird der Fortführungszeitwert berechnet, wobei in der Regel davon ausgegangen wird, dass der Betrieb als solcher betriebsbereit ist.

Andernfalls ist der Einzelveräußerungswert beim möglichen Verkauf von Einzelteilen zu bestimmen. Dies gilt auch für Gegenstände, die für die Fortführung eines Betriebes nicht notwendig sind: Auch hier wird der Einzelveräußerungswert berechnet.

Ein spezieller Bewertungsanlass ist die Liquidation eines Betriebes, bei dem der Liquidationswert – quasi als ein spezieller Unterpunkt des Einzelveräußerungswertes – ermittelt wird.

Letztlich ist das Feststellen von Wiederbeschaffungswerten von zerstörtem Inventar (z.B. nach Brandschäden oder Vandalismus) aufzuführen, welches häufig Gegenstand von versicherungstechnischen Fragen ist.