Betriebsprüfung

Gutachten zu Betriebsprüfungen / Steuerschätzungen

Die betriebliche Buchhaltung ist in unbestimmten Zeitabständen Grundlage einer Betriebsprüfung. Dabei prüfen die staatlichen Steuerfachleute (Betriebsprüfer) die betrieblichen Zahlen, um etwaige Unregelmäßigkeiten festzustellen.

Gesetze

Oft kommt es bei der Interpretation der Prüfungsergebnisse zu unterschiedlichen Auffassungen über die vom Unternehmer vorgelegten Belege und Zahlen. Dies bezieht sich zum einen auf die Frage, ob die vorgelegte Buchhaltung ordnungsgemäß ist und im Weiteren auf die von den Prüfern festgestellten Abweichungen von vorgegebenen Normdaten (erreichte Aufschlagsätze etc.).

Was nur wenige wissen:

Wenn eine spürbare Zuschätzung von Umsätzen und demzufolge Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe oder gar Strafverfahren drohen, kann vom Unternehmer ein vereidigter Sachverständiger für das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeschaltet werden, der die Prüfungsunterlagen seinerseits überprüft.

Erfahrungsgemäß ergeben sich hier aufgrund der Sach- und Fachkenntnisse des Gutachters in vielen Fällen aussagekräftige Hinweise, aufgrund derer der Unternehmer mit seinem Betrieb – zumindest teilweise – entlastet werden kann.

Bitte zögern Sie nicht und melden Sie oder Ihr Steuerberater oder Rechtsvertreter sich schnellstmöglich, wenn Ihnen nicht zutreffende Prüfungsergebnisse präsentiert werden. Denn als Gutachter brauche ich ausreichend Zeit, um die vorliegenden Unterlagen zu überprüfen und meinerseits zielführende Recherchen anzustellen.