von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Ich bin seit über neunzehn Jahren als Sachverständiger und Gutachter im Hotel-und Gaststättengewerbe tätig. Im Jahr 2001 wurde ich von der IHK (Industrie- und Handelskammer) zu Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellt und vereidigt.
Schwerpunkte der Tätigkeit als Sachverständiger sind:
- Begutachtung von Ergebnissen finanzbehördlicher Betriebsprüfungen (Steuerprüfung)
- Bewertung von gebrauchtem Hotel- oder Gaststätteninventar (Inventarbewertung)
- Begutachtung von sachlichen oder wirtschaftlichen Schäden
- Ermittlung von wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
- Pachtermittlung (für neue oder bestehende Objekte)
- Unternehmensbewertungen
Hauptauftraggeber sind:
- Unternehmen und Unternehmer/innen
- Pächter und Verpächter
- Brauereien und Getränkefachgroßhandel
- Banken und öffentliche Institutionen
- Versicherungen und Krankenkassen
- Privatpersonen und Investoren
Wenn Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einschalten heißt das für Sie:
- Sie wählen einen Fachmann, der in dem Bereich Gastronomie und Hotellerie eine besondere Sachkenntnis aufweist. Diese Sachkunde muss er nachweisen.
- Der Sachverständige ist objektiv, unparteilich und weisungsfrei. Auf diese Grundsätze hat er einen Eid geleistet.
Inventarbewertung
Mögliche Gründe für eine Inventarbewertung:
- Pächterwechsel
- Ausüben des Vermieterpfandrechts
- Betriebsauflösungen
- Sachgründung (GmbH-Gründung mit Sachwerten)
- Zwangsvollstreckungen
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Betriebsprüfung
Gutachten zu Betriebsprüfungen / Steuerschätzungen
Die betriebliche Buchhaltung ist in unbestimmten Zeitabständen Grundlage einer Betriebsprüfung.
Dabei prüfen die staatlichen Steuerfachleute (Betriebsprüfer) die betrieblichen Zahlen, um etwaige Unregelmäßigkeiten festzustellen.
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Pachtwertermittlung
Die Zielsetzung einer Ermittlung einer Pachthöhe kann interessant sein:
- aus wirtschaftlicher Sicht
- aus juristischer Sicht
Aus welchem Anlass Sie auch immer eine Pachtermittlung benötigen – sprechen Sie mit mir.
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Der Sachverständige erstellt Gutachten und erläutert diese auf Anforderung vor Gericht.
Grundsätzlich wird ein Sachverständiger immer dann benötigt, wenn unklare Sachverhalte bestehen, über die verschiedene Parteien unterschiedlicher Ansicht sind oder sein können. Der Sachverständige hilft mit seinem Gutachten den Parteien zu einem anerkannten Ergebnis zu kommen.
Auch in Gerichtsverfahren werden häufig Sachverständige benannt: hier arbeitet der Sachverständige im Auftrag des Gerichtes und beantwortet die vom Gericht an ihn gestellten Fragen und trägt somit zur Entscheidungsfindung vor Gericht oft wesentlich bei.